2001
Neue Verordnung verbietet ab 2005 Ablagerung unbehandelter Siedlungsabfälle auf Deponien
Zum Siedlungsabfall zählen alle Abfälle, die nicht bei Produktionsprozessen anfallen. Dazu gehören z.B. Hausmüll, Gewerbeabfälle und Straßenkehricht. Die neue Verordnung sieht u.a. vor, dass ab 2005 die Ablagerung von unbehandelten Siedlungsabfällen auf Deponien nicht mehr erlaubt wird.
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Infos zur Abfallentsorgung in Deutschland seit dem 1. Juni 2005

